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MEDICUS
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stehen, befinden sich insbesondere kleine KVen in einem Di-
lemma. Immerhin zeigen sich die KVen den Netzen gegen-
über zunehmend aufgeschlossen. Gegenwärtig planen neun
KVen eine Förderung der Arztnetze – zwar nicht in Form ei-
nes eigenen Honorarvolumens innerhalb der morbiditätsori-
entierten Gesamtvergütung, aber über Alternativen wie z. B.
Add-on-Verträge oder KV-Haushaltsmittel.
Anerkannte Netze gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie
gibt es erst in wenigen KVen. Die KV Westfalen-Lippe hat
mit der Zertifizierung des Ärztenetzes MuM – Medizin und
Mehr eG bereits das zweite Praxisnetz offiziell anerkannt. Das
Netz, das eines der ältesten in ganz Deutschland ist, umfasst
mehr als 45 niedergelassene Ärzte aus der Region Bünde,
Kirchlengern und Rödinghausen sowie ca. 300 nichtärztliche
Mitglieder, die rund 72.000 Bürger versorgen. Die Interessen-
gemeinschaft verfolgt das Ziel, die medizinische Gesundheits-
versorgung in Kooperation und Koordination zum Wohle der
regionalen Bevölkerung zu gestalten.
MuM bietet Leistungen in den Bereichen Prävention, Vor-
sorgeuntersuchungen, Patientenschulungen, Wundmanage-
ment und betriebliche Gesundheitsförderung an. Außerdem
betreibt das Netz eigene Praxen für Physiotherapie, medi-
zinische Trainingstherapie und alternative Gesundheitsleis-
tungen. Das Netz-Projekt „elektronische Arztvisite“ wurde
beim diesjährigen Kongress für Gesundheitsnetzwerker mit
dem Preis für die beste Umsetzung eines integrierten Ver-
sorgungsprojektes ausgezeichnet. Der Eintritt in das Ärzte-
netz erfolgt durch den Erwerb eines Genossenschaftsanteils.
Für die teilnehmenden Netzärzte bieten sich materielle und
nichtmaterielle Vorteile:
Starke Gemeinschaft mit vernetzten Kommunikations-
strukturen und medizinischem Wissenstransfer
Gemeinsame Interessenvertretung gegenüber
Politik, Krankenkassen und der KV
Förderung und Unterstützung der ärztlichen
Berufsausübung in eigener Praxis
Ärztliche Fortbildungsmöglichkeiten vor Ort sowie
Möglichkeit der Teilnahme an Qualitätszirkeln
Zusatzhonorare aus Selektivverträgen über die
kollektivvertragliche Vergütung hinaus
Unterstützung bei der Entwicklung ambulant-
stationärer Versorgungslösungen
Nutzung der genossenschaftlichen Infrastruktur
inkl. therapiebegleitender Leistungsangebote
Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Frage-
stellungen (z. B. bei Praxiserwerb und -neugründung,
Praxisführung und Praxisabgabe)
Steigerung des Praxiswerts bzw. verbesserte Chancen
bei der Praxisabgabe
Gegenwärtig sorgt das Versprechen der Regierung im Ko-
alitionsvertrag, eine verbindliche Förderung für Praxisnetze
einzuführen, für neuen Optimismus. Dort heißt es: „Die För-
derung von Praxisnetzen wollen wir verbindlich machen und
ausbauen.“ Sowohl ADA als auch die KBV schlagen vor, eine
verbindliche Förderung der Ärztenetze künftig über den
geplanten Innovationsfonds einzurichten. Bereits jetzt ist
vorgesehen, dass von den insgesamt 300 Mio. € des Innova-
tionsfonds 225 Mio. € für Versorgungsleistungen, die über
die Regelversorgung hinausgehen, zur Verfügung gestellt
werden. Thematisch ließen sich hier die Ärztenetze gut ein-
ordnen. Ob der Bundesgesundheitsminister die Vorschläge
beherzigt, wird sich vermutlich im Herbst zeigen. Anlässlich
des Deutschen Ärztetages hat er für die zweite Jahreshälfte
2014
ein neues Gesetz angekündigt, das sich unter anderem
mit der Förderung der Ärztenetze befassen soll.
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