VR
MEDICUS
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GESUNDHEITSPOLITIK.
und Augenärzte ausgewertet. Sie kommen dabei für NRW zu
folgenden wesentlichen Ergebnissen:
Bei der hausärztlichen fachärztlichen Versorgung führt die
neue Richtlinie tendenziell zu einer verbesserten – bedarfs-
gerechteren – Versorgung. In einigen Regionen sind jedoch
Arztdichten zu erwarten, die deutlich unter/über dem rela-
tiven Versorgungsbedarf liegen.
Bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist nicht mit
einer Verbesserung der relativen Bedarfsgerechtigkeit zu
rechnen.
Aus der bundesweiten Analyse ziehen die Experten folgende
Schlüsse:
Bei den Hausärzten ergibt sich infolge der neuen Bedarfs-
planung zwar eine positive Entwicklung (Planung und Be-
darf stimmen in über 46 % der Landkreise überein), jedoch
kann nicht einmal in der Hälfte aller Landkreise eine be-
darfsgerechte Verteilung der Arztsitze erreicht werden.
Bei der Facharztverteilung werden die regionalen Unter-
schiede „zementiert“: Rund ein Drittel aller Kinder-, Frau-
en- und Augenärzte arbeitet in Großstädten, obwohl dort
lediglich rund ein Viertel der Bevölkerung lebt.
Bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sind sogar
Verschlechterungen zu erwarten: Bei den Kinderärzten sinkt
z. B. die Anzahl der Kreise mit angemessener Ärztedichte
von aktuell 106 auf 89. Statt der gegenwärtig 14 deutlich
unterversorgten Kreise wären künftig 38 Kreise betroffen.
Andererseits steigt die Zahl der deutlich überdurchschnittlich
versorgten Kreise von 15 auf 23. Die Zahl der Kreise, in de-
nen sich Bedarf und Angebot decken, sinkt von 30 auf 25%.
Auch bei den Frauenärzten verringert sich dieser Anteil von
19
auf 18%.
Die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland ver-
schärfen sich. Während z. B. in Baden-Württemberg künftig in
17
von 44 Kreisen die Gynäkologendichte deutlich über dem
Bedarf liegt, sind 16 von 32 Kreisen in Thüringen deutlich un-
terversorgt. Allgemein ist der Osten Deutschlands im Hinblick
auf die frauenärztliche Versorgung deutlich unterversorgt.
Diese Ergebnisse sind laut IGES ferner vor dem Hintergrund
zu werten, dass die Bedarfsplanung nur die aktuelle Alters-
struktur in den Planungsgebieten berücksichtigt – nicht je-
doch bereits absehbare Veränderungen, die wiederum Aus-
wirkung auf den künftigen Bedarf haben. Ferner kann auch
im hausärztlichen Bereich nur dann tatsächlich eine Verbes-
serung eintreten, wenn es gelingt, die aus der Bedarfspla-
nungsrichtlinie abgeleiteten Planwerte tatsächlich umzuset-
zen. Vor allem in ländlichen Regionen bestehen jedoch zum
Teil erhebliche Schwierigkeiten, Nachfolger für ausscheiden-
de Ärzte zu finden.
Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Ent-
wicklung im Gesundheitswesen hat in seinem aktuellen
Gutachten „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für
ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ die-
ses Problem erkannt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Ne-
ben der Einführung von Honorarzuschlägen für Landärzte in
stark unterversorgten Regionen plädiert er unter anderem
für Zwangsstilllegungen von Praxen in stark überversorgten
Regionen in Form eines obligatorischen Aufkaufs durch die
KV. Der Gesundheitsminister hat bereits ein Gesetzesvorha-
ben zur Sicherung der Versorgung in strukturschwachen Re-
gionen angekündigt. Offen bleibt, inwieweit er den zum Teil
heftig umstrittenen Vorschlägen des Sachverständigenrates
Folge leisten wird.
Quelle: Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich Westfalen-Lippe, Beschlüsse vom 26.06.2014 Grafik: REBMANN RESEARCH
KV Westfalen Lippe: Offene Zulassungen/Anstellungen bis zum Eintreten der Überversorgung
Hausärzte
Ärztliche Psychotherapeuten
Kinder- und Jugendpsychiater
Psychotherapeuten
Ärzte für physikalische und
rehabilitative Medizin
Augenärzte
Kinder- und Jugendmediziner
Frauenärzte
Nuklearmediziner
HNO-Ärzte
Hautärzte
0
100
200
300
400
1
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2
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3
3
3
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8
8
305
Rheine
Ibbenbühren
Neunkirchen
Lengerich
Steinfurt
Emsdetten
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2
8
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6
Freie Hausarztsitze nach ausgewählten Mittelbereichen