VR
MEDICUS
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REGION.
Bisher war die „Entlastende Versorgungsassistentin“ (EVA)
hauptsächlich in Praxen der hausärztlichen Versorgung tätig.
Die Unterstützung des Hausarztes im Rahmen delegationsfä-
higer Aufgaben bezieht sich in erster Linie auf die Kommuni-
kation, Hausbesuche sowie die Anleitung, Überwachung und
Dokumentation der Medikamenteneinnahme. Seit Kurzem
bietet die Ärztekammer Westfalen-Lippe ein bundesweit ein-
maliges Fortbildungsprogramm an, das sich an den Erforder-
nissen bei der Betreuung neurologischer Patienten ausrichtet.
Die ersten sog. Neuro-EVAs haben die Zusatzqualifikation be-
reits erworben. Aufgrund der demografischen Entwicklung
nimmt die Zahl neurologischer und psychischer Erkrankungen
zu. Dazu gehören Erkrankungen aus dem Spektrum der Ge-
rontopsychiatrie, darunter auch Demenzerkrankungen, oder
neurologische Erkrankungen wie Morbus Parkinson. Immer
mehr dieser Patienten sind immobil oder leben in stationären
Einrichtungen, sodass für die Fachärzte verstärkt Hausbesu-
che notwendig werden.
Aus diesen Gründen wurde das bewährte Konzept der EVA
gemeinsam mit den Berufsverbänden der Nervenärzte, Neu-
rologen und Psychiater speziell für neurologische Praxen
weiterentwickelt. Je nach Berufserfahrung in einer entspre-
chenden Praxis sind hierfür zwischen 173 und 220 Weiterbil-
dungsstunden abzuleisten. Entstanden ist das Berufsbild der
Entlastenden Versorgungsassistentin/Schwerpunkt Neu-
rologie und Psychiatrie (Neuro-EVA)“. Die Neuro-EVAs, die
bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Fort-
bildungsprogramm zu erfüllen haben (vgl. Infobox), werden
insbesondere auf dem Gebiet der Diagnostik und Therapie
von neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen sowie
im Bereich psychiatrischer Notfälle geschult.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Durchführung von Haus- und Heimbesuchen
Durchführung standardisierter Tests bei neurologisch-
psychiatrischen Erkrankungen
Durchführung und Dokumentation verlaufsbeurteilender
Untersuchungen im Rahmen der kontinuierlichen Versor-
gung chronisch-neurologisch oder psychiatrisch Erkrankter
Durchführung von Patienten- und Angehörigenschulungen
Durchführung von Informationsveranstaltungen
Angesichts der demografisch bedingten Zunahme der Zahl älterer Patienten und der sich abzeichnenden
Versorgungsprobleme insbesondere im hausärztlichen Bereich gewinnen arztentlastende Modelle wie
Verah, EVA oder Moni an Bedeutung. Experten gehen davon aus, dass die Hausarztpraxis der Zukunft auf
einem Team spezialisierter MFA beruht, das unter der Entscheidungshoheit des Arztes die grundlegen-
den Aufgaben bei der Betreuung der Patienten übernimmt.
Anleitung, Überwachung und Dokumentation der
Medikamenteneinnahme
Hilfestellung in sozialen Fragen (Hilfsmittelversorgung,
Versorgungsamtsleistungen, Rehabilitation, Selbsthilfe-
gruppen etc.).
Organisation unterschiedlicher Versorgungsangebote zum
Beispiel im Rahmen integrierter Versorgungsverträge.
Bislang wurden in Westfalen Lippe bereits 14 Neuro-EVAs
ausgebildet. Weitere Ausbildungskurse sind in Vorbereitung.
Obwohl der Bedarf groß ist, müssen die Praxen oder die
Mitarbeiterinnen diese Weiterbildung selbst tragen. Immer-
hin gibt es seit dem 1. Juli einen Vertrag zwischen Barmer
GEK, DAK-Gesundheit und der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe (KVWL) über die Honorierung der speziellen
Leistungen der Neuro-EVAs. Hierunter fallen die Medikamen-
tenneueinstellung/-umstellung, der Medikamentencheck, das
Angehörigengespräch und das Überleitungsmanagement
bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation.
Dem Vertrag zufolge darf der Arzt eine Pauschale von 15 €
pro Patient und Quartal abrechnen, sofern zwei der obigen
Leistungen erbracht werden. Für Haus- und Heimbesuche
sind jeweils 17 € maximal zweimal pro Quartal ansetzbar. Vo-
raussetzung für die Vergütung ist eine gesicherte Diagnose
folgender Erkrankungen: Angststörung, Demenz, Depres-
sion, Epilepsie, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Schizo-
phrenie oder Schlaganfall.
Westfalen-Lippe: Novum Neuro-EVA
Teilnahmevoraussetzungen EVA-NP
Qualifizierter Berufsabschluss (Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferin)
Mindestens dreijährige ununterbrochene
Berufstätigkeit nach dem Berufsabschluss
in einer neurologischen, nervenärztlichen
und/oder psychiatrischen Praxis
Absolvierte theoretische Fortbildungen (inkl. Not-
fallmanagement) je nach Dauer der Berufstätigkeit
(
< 5, < 10 bzw. > 10 Jahre) in vorgegebener Höhe
(220, 190
bzw. 173 U.-Std.)