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VR
MEDICUS
PRAXIS.
Der aktuellen Existenzgründungsanalyse zufolge war 2012
die Einzelpraxis mit einem Anteil von 73% bei den Existenz-
gründungen (Neugründungen und Übernahmen) weiterhin
das beliebteste Berufsausübungsmodell. An der Spitze lag
hierbei die Einzelpraxisübernahme mit einem Anteil von 61%
und steigender Tendenz. Im Gegensatz hierzu nahm der
Anteil jener Zahnärzte, die sich für eine Berufsausübungs-
gemeinschaft (Neugründung, Übernahme, Einstieg oder
Beitritt) entschieden, gegenüber 2011 von 33 auf 27% ab.
Kooperationen sind jedoch bei den jüngeren Zahnärzten zu-
nehmend beliebter. So wählten im Jahr 2012 bereits 41% der
zahnärztlichen Existenzgründer der Altersgruppe unter 31
Jahren das Modell der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
für ihren Karrierestart (vergleiche Abbildung). Auch in den
Groß- und Mittelstädten setzt sich die Kooperation aufgrund
der höheren Patientendichte langsam durch: Hier betrug der
Anteil der BAGs an den Existenzgründungen 33%. In ländli-
chen Gebieten sind größere Praxisstrukturen aufgrund der
geringeren Patientendichte aus wirtschaftlicher Sicht offen-
bar problematisch.
Die Motive für eine Kooperation sind vielfältig:
1.
Work-Life-Balance:
Im Gegensatz zur Einzelpraxis sind
bei gemeinsamen Berufsausübungsmodellen flexiblere
Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf,
Familie und Freizeit umsetzbar. Dies kommt vor allem dem
steigenden Anteil an Medizinerinnen entgegen. So lag laut
Bundesärztekammer der Anteil der Ärztinnen an der Ge-
samtzahl der berufstätigen Ärzte 2012 bereits bei 44,3%.
2.
Medizinisch-fachliche Gründe:
Kooperationen erlauben
den fachlichen Austausch mit Kollegen, was direkt der
Qualität der Patientenversorgung zugutekommt. Darü-
ber hinaus profitieren Patienten von einem verbesserten
Leistungsspektrum (etwa bei komplementären Leistungs-
angeboten) und einem besseren Service (zum Beispiel in
Form längerer Sprechstundenzeiten oder der Vertretung
in Urlaubszeiten).
3.
Wirtschaftliche Gründe:
Kooperationen können mit deut-
lichen Wirtschaftlichkeitsvorteilen in Form positiver Syner-
gien (gemeinsame Nutzung und bessere Auslastung von
Infrastruktur und Personal) und konkreten Einsparungen
einhergehen. Infolge der niedrigeren Investitionskosten
Während sich Kooperationen bei den Vertragsärzten insbesondere in Westdeutschland zunehmender Beliebtheit
erfreuen, zeigt die aktuelle Existenzgründungsanalyse im Bereich der Zahnmedizin, dass die große Mehrheit der
Zahnärzte nach wie vor auf die Einzelpraxis setzt. Bei der nachfolgenden Ärztegeneration lässt sich diesbezüglich
jedoch eine Trendwende beobachten.
reduziert sich weiterhin das finanzielle Risiko. Dies dürfte
sich insbesondere bei den Zahnärzten niederschlagen, die
im Vergleich zu vielen anderen ärztlichen Fachgruppen
eine besonders kostenintensive technische Ausstattung
benötigen. Die Existenzgründungsanalyse 2012 belegt,
dass das Finanzierungsvolumen bei den zahnärztlichen
BAG-Neugründungen mit 340.000 € je Inhaber deutlich
unter jenem der Einzelpraxisneugründung (406.000 €) lag.
4.
Praxisnachfolge:
Nicht zuletzt kann angesichts der immer
schwierigeren Suche nach einem Praxisnachfolger ein Ko-
operationsmodell auch als Praxisabgabestrategie dienen.
So zeigt die Existenzgründungsanalyse bei den Zahnärz-
ten, dass der ideelle Wert bei einer BAG durchschnittlich
um 20.000 € über jenem der Einzelpraxis lag. Oft ergeben
sich hierbei für den abgebenden Arzt zudem Möglichkei-
ten eines fließenden Übergangs in den Ruhestand.
Trotz dieser Vorteile ist der Weg in die Kooperation kein Ga-
rant für eine verbesserte Rentabilität, sondern auch mit Nach-
teilen und Risiken verbunden. Mit der Größe der Praxis steigt
der Koordinationsaufwand. Ferner können wichtige Entschei-
dungen nur noch gemeinsam getroffen werden. Kooperati-
onsentscheidungen bedürfen einer sehr guten Planung und
Vorbereitung. Im Vorfeld einer Kooperationsentscheidung
sollte ein Businessplan einschließlich Standortanalyse erstellt
werden. Daneben sind eine möglichst frühe Einbeziehung
der Hausbank und eine rechtliche sowie steuerliche Beratung
sinnvoll, denn durch eine entsprechende Finanzierungsgestal-
tung lassen sich im Rahmen der Investitionen in eine Koope-
ration in der Regel auch Steuerersparnisse realisieren.
Um spätere Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden, ist fer-
ner ein detaillierter Kooperationsvertrag unerlässlich, der die
Rechte und Pflichten der Kooperationspartner (wie haftungs-
rechtliche Fragen, den Arbeitseinsatz, die Verteilung der Ent-
scheidungsbefugnisse), die Eigentumsverhältnisse sowie die
Gewinn- und Kostenverteilung einschließlich der Zahlungs-
modalitäten regelt. Dies gilt auch bei befreundeten Koope-
rationspartnern. Denn viele potenzielle Konflikte lassen sich
durch eine vorherige vertragliche Absprache vermeiden. Für
den „Fall der Fälle“ sollte zudem die Vorgehensweise bei ei-
nem Scheitern der Kooperation vertraglich geregelt werden.
Jüngere Zahnärzte: Trend zur Kooperation